Ihr Bracco ist gechipt - ist er denn auch registriert?

Der ist doch gechipt........

denkt sich so mancher Hundeführer und wiegt seinen Jagdhund in Sicherheit, falls er mal nicht direkt nach der Drückjagd nach Hause findet. Nur ein Chip/Transponder reicht nicht, der Jagdhund muss auch bei mindestens einem der Haustierregister (z.b. "Registrier mich" oder Deutschen Haustierregister®) registriert werden. Dort wird der Chip des Hundes mit der Halteradresse erfasst. Der Halter bekommt einen Ausweis mit einer Plakette. Im Notfall, also wenn der Jagdhund vermisst wird, erstellt man dort auch Suchplakate die bundesweit am Tierärzte/Tierheime/Tierschutzorganisationen verteilt werden und auch dem Hundehalter zum Verteilen zur Verfügung gestellt werden. Kostenlos!

Selbst wenn die Plakette sich nicht am Halsband befindet, muss lediglich die im Chip gespeicherte Registriernummer mit einem Scanner ausgelesen und an "registrier mich"/ Deutschen Haustierregister® übermittelt werden. Anhand der Registrierung kann der Hund zurückgeführt werden.

Viele Hundehalter gehen davon aus, dass der Züchter oder Verkäufer den Hund bei der Tierregistrierung meldet bzw. ummeldet. Das ist in der Regel NICHT der Fall. Auch der Tierarzt meldet NICHT automatisch ihren Hund an. Das muss der Hundehalter selbst erledigen.

Landet ihr Hund im Tierheim und ist nicht registriert, kann das Tierheimpersonal den Hund auch nicht an den Halter zurückgeben, denn der Chip ist nur eine anonyme 12-stellige Nr. mit Ländererkennung. Evtl. bei dem Zuchtverband nachzufragen ist in einem Tierheim kein üblicher Vorgang. Bitte bedenken Sie auch, dass das Personal den Hund auch nicht zwangsläufig als Rassejagdhund erkennt oder ihn der richtige Rasse zuordnet.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Registrieren Sie Ihren Hund noch heute.


Sabine Hochhäuser


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